Bürgerentscheide
2004 - Nichtamtliche Zwischenergebnisse
Stand: Sonntag, 13. Juni 2004, 21.45 Uhr
, 69 von 69 Wahlbezirken
Wähler/Wahlbeteiligte
Stimberechtigt |
46.521 |
Wähler |
18.736 |
Wahlbet. in % |
40,27 |
Bürgerbegehren/Ratsbegehren
|
Ratsbegehren |
Bürgerbegehren |
Ja |
9.157 |
8.499 |
Nein |
6.112 |
5.326 |
Gültig |
15.269 |
13.825 |
Ungültig |
3.467 |
4.911 |
% ja |
19,68 |
18,27 |
Stichfrage
|
Ratsbegehren |
Bürgerbegehren |
Ungültig |
Gültig |
Stichfrage absolut |
8.090 |
8.753 |
1.893 |
16.843 |
Stichfrage % |
48,03 |
51,97 |
Ungültig |
Gültig |
Zum Wahlverfahren und den Inhalten der Begehren
bzw. der Stichfrage führte die LZ am 11. Juni aus:
Landshut. Neben der Europawahl geben die
Bürger der Stadt Landshut am Sonntag, 13. Juni, ihre Stimme bei den
Bürgerentscheiden über den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Ellermühle ab. Dabei
könnte es zu einem etwas ungewohnten Prozedere kommen: Auf ein und dem selben Zettel stimmen die Landshuter nämlich nicht nur
getrennt über beide Bürgerentscheide ab, sondern können ihre Stimme auch noch
in einer Art Stichwahl abgeben. Die wird dann notwendig, wenn bei beiden Entscheide das 15-Prozent-Quorum erreicht worden sein sollte
und sich die damit verabschiedeten Entscheide letztlich widersprechen.
Die Frage, ob der Verkehrslandeplatz Landshut-Ellermühle
ausgebaut werden soll oder nicht, stellt sich deshalb, weil ab 1. Januar 2005
für den gewerblichen Flugverkehr neue Regeln für das Starten und Landen auf
Verkehrslandeplätzen gelten. Etwa 46 600 wahlberechtigte Landshuterinnen und
Landshuter haben am 13. Juni über zwei Bürgerentscheide zu entscheiden, wie es
am Verkehrslandeplatz weitergeht.
Das Ratsbegehren zielt darauf ab, die derzeitigen An- und Abflugmöglichkeiten,
also den Bestand, aufrechtzuerhalten, wofür ein Mindestausbau erforderlich ist.
Das heißt: Eine Verlängerung der Start- und Landebahn von 900 auf 1320 Meter
und eine Verbreiterung von 20 auf 23 Meter. Das Ratsbegehren (Bürgerentscheid
1) ist mit der Mehrheit des Stadtrats auf den Weg gebracht worden. Der Wortlaut
heißt: *Sind Sie dafür, dass die Stadt Landshut beim Verkehrslandeplatz Ellermühle nur diejenigen Maßnahmen ausführt, die zur
Aufrechterhaltung der bisherigen gewerbsmäßigen Nutzung erforderlich sind, und
zwar Verlängerung und Verbreiterung der Start- und Landebahn auf 1320 bzw. 23
Meter?"
Neben dem Ratsbegehren steht der Bürgerentscheid 2, das Bürgerbegehren, eine
Initiative von Landshuter Bürgern, zur Abstimmung. Dieser zielt darauf ab,
keinen Ausbau des Verkehrslandeplatzes vorzunehmen. Die Fragestellung im
Wortlaut: *Sind Sie dafür, dass die Stadt Landshut das Vorhaben, den
Verkehrslandeplatz Landshut-Ellermühle zu erweitern
und zu vergrößern, aufgibt?"
Die beiden Bürgerentscheide sind unabhängig voneinander zu betrachten und
werden auch getrennt ausgezählt. Das Ratsbegehren und das Bürgerbegehren werden
jeweils mit Ja oder Nein beantwortet. Das bedeutet also: Der Wähler hat für
jeden Bürgerentscheid und für die Stichfrage jeweils eine Stimme.
Ob und welches der beiden Bürgerentscheide zum Tragen kommt, hängt davon ab, ob
das Quorum - 15 Prozent der Stimmberechtigten - erreicht wird. 15 Prozent sind
in der Stadt Landshut rund 7000 Wähler. Der Bürgerentscheid ist angenommen,
wenn mehrheitlich mit *Ja" gestimmt wird, sofern diese Mehrheit mindestens
15 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Werden z.B. auf diese Weise beide
Begehren angenommen, dann entscheidet nicht etwa die höhere Anzahl der
Ja-Stimmen. Es muss eine Stichfrage
entscheiden. Bei dieser Stichfrage muss sich der Wähler für einen der beiden
Bürgerentscheide entscheiden. Hier ist die einfache Mehrheit entscheidend.
Bei den Bürgerentscheiden gibt es ähnliche Wahlregularien
wie bei der Europawahl. Die Wahlberechtigten haben bereits eine
Abstimmungsbenachrichtigung erhalten. Hier sind alle wichtigen Informationen,
auch das Abstimmungslokal, enthalten. Mit dieser Benachrichtigung haben die
Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, beim Wahlamt
der Stadt Landshut, Neustadt 506 (Erdgeschoss) bis Freitag, 11. Juni, 18 Uhr
einen Abstimmungsschein zu beantragen. Damit kann man an der Abstimmung in
einem beliebigen Wahllokal der Stadt Landshut oder per Briefwahl teilnehmen.
Die Briefwahlunterlagen für die Bürgerentscheide bestehen aus
Abstimmungsschein, Merkblatt, Stimmzettel, einem rosafarbenen
Abstimmungsumschlag und einem hellroten Abstimmungsbriefumschlag.