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16.08.19 –
Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde am 17. Juli im Bayerischen Landtag als Gesetz verabschiedet. „Das ist nur geschehen, weil ein ganz breites Bündnis von Parteien, Verbänden und gesellschaftlichen Gruppierungen diese Volksbegehren unterstützt hat“, davon ist Landtagsabgeordnete Rosi Steinberger bei der gut besuchten Veranstaltung der Landshuter Grünen überzeugt. Das Volksbegehren wurde in allen Landkreisen gewonnen, von der Wissenschaft unterstützt und von mehr als 1,7 Millionen Bayerinnen und Bayern unterschrieben.
„Es war die größte Umweltbewegung, die wir in Bayern je hatten,“ ergänzte Landesvorsitzende Sigi Hagl und bedankte sich noch einmal bei den anwesenden Vertretern der ABL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) und beim LBV (Landesbund für Vogelschutz), die das Volksbegehren massiv unterstützt hatten.
Da es vor allem vom Bauernverband große Widerstände gab, wurde zunächst ein Runder Tisch gegründet, um die Gemüter zu beruhigen und eigene Vorschläge erarbeiten. „Die Gespräche mit den verschiedenen Verbänden waren sehr wichtig“, so Steinberger, denn der Artenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“. Aus den Gesprächen und den Ergebnissen von vier Arbeitsgruppen ging das Begleitgesetz hervor, das in einigen Bereichen noch über das Volksbegehren hinausgeht. So wurde etwa der Biotopverbund auf 15% der Offenlandfläche erhöht, die Gewässerrandstreifen auf 10 Meter bei Gewässern 1. Und 2. Ordnung ausgeweitet, der Gebrauch von Totalherbiziden und der Anbau von Gentechnik auf Flächen des Freistaates verboten. Öffentliche Fassaden sollen nicht mehr beleuchtet, das Straßenbegleitgrün mit dem Ziel der Artenvielfalt bewirtschaftet werden und jeweils 50 Wildlebensraumberater und Biodiversitätsberater in Bayern eingesetzt werden. Insgesamt sieht Steinberger in dem Gesetz eine große Chance für den Natur- und Artenschutz. Ob es eine Erfolgsgeschichte wird, hängt jedoch maßgeblich von der zügigen Umsetzung des Gesetzes ab. „Zunächst einmal müssen nun die nötigen Stellen geschaffen werden“, so Steinberger „da müssen wir abwarten, ob im Nachtragshaushalt im Herbst die Finanzmittel bereitgestellt werden“. Steinberger versprach, dass die Landtagsfraktion der Grünen wie auch der landesweite Trägerkreis des Volksbegehrens ein scharfes Auge darauf habe werde, ob die beschlossenen Maßnahmen auch alle umgesetzt werden. Immerhin wurde im Gesetz ein jährlicher Statusbericht der Staatsregierung im Landtag beschlossen. Heftige Kritik gab es von ihr an der Regelung zur Biotopkartierung. Das Gesetz sieht auf Wunsch des Grundstückeigentümers ein Schlichtungsverfahren vor, wenn ein Grundstückbestandteil in das Biotopverzeichnis aufgenommen werden soll. „Das widerspricht dem Naturschutzgesetz“ so Steinberger. „Ein Biotop ist durch seine bloße Existenz geschützt und kann nicht verhandelt werden. Da muss die Staatsregierung nacharbeiten, sonst ist die Biotopkartierung in Bayern in Zukunft nicht mehr möglich.“ Gleichzeitig stoppte Umweltminister Glauber die derzeit laufende Kartierung in 3 Landkreisen.
Erfreulich ist dagegen, dass auch andere Bundesländer das Volksbegehren kopieren wollen. Und auf europäischer Ebene formiert sich derzeit ein breites zivilrechtliches Bündnis zur Rettung der Artenvielfalt und der bäuerlichen Landwirtschaft. Das Bündnis hat in Brüssel die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Save the bees und farmers – Bienen und Bauern retten!“ eingereicht. Ziel ist es den Einsatz gefährlicher Pestizide stark zu reduzieren, natürliche Ökosysteme wiederherzustellen und den Bäuerinnen und Bauern bei der Umstellung auf eine gesündere und umweltfreundlichere Produktionsweise zu helfen. Die Reform der Agrarförderung ist nicht Teil dieser Bürgerinitiative. „Doch gerade hier muss endlich was passieren. Agrarsubventionen müssen auch an ökologische Leistungen der Landwirt gekoppelt werden. Die Artenvielfalt kann nur in der Fläche gerettet werden,“ fordert Steinberger „und das geht nur mit den Landwirten.“ Die Flächen müssten wieder kleinteiliger und strukturreicher bewirtschaftet werden. Die derzeit vom Bauernverband beworbenen Blühflächen seien leider kein nachhaltiger Beitrag zum Artenschutz. Oft enthalten sie nicht die richtigen Blühmischungen für die stark gefährdeten Arten und wenn sie im Herbst umgebrochen werden, fehlen den Insekten die dringend benötigten Winterquartiere.
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