Menü
„Bei den Verfassungsänderungen, die am 15. September im Rahmen der Landtags- und Bezirkstagswahl mit zur Abstimmung gestellt werden, handelt es sich um schöne, aber leider auch leere Sätze“, so Rosi Steinberger, Landtagskandidatin der Grünen. Fünf Verfassungsänderungen sind geplant. Vier davon beinhalten keinerlei einklagbare Rechtsansprüche, im fünften Fall (Rechte des Landtags in EU-Angelegenheiten), fehlt die landesrechtliche Zuständigkeit.
Als würdelos bezeichnen die Landshuter Grünen die Vorgeschichte der Verfassungsänderungen. Den Anstoß hierzu gab Ministerpräsident Seehofer bekanntlich bei einer krachledernen Bierzeltrede zum politischen Aschermittwoch 2011 und forderte damals auch, eine Integrationspflicht für Migranten in die Verfassung aufzunehmen. „Eine Verfassung ist zu wertvoll, als dass man sie beliebig nach eigenem Befinden oder vermeintlichen Befindlichkeiten in der Bevölkerung umdichten kann“, so Sigi Hagl, Listenkandidatin der Grünen.
Zentraler Kritikpunkt der Landshuter Grünen ist jedoch der „bloße Alibi-Charakter der zur Abstimmung stehenden Verfassungsänderungen“. So heißt es beispielsweise zur Förderung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern wörtlich: „Ein Rechtsanspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen kann hieraus jedoch nicht hergeleitet werden.“ Rosi Steinberger: „Wir brauchen keine leeren Worthülsen in unserer Verfassung, sondern ein ehrliches Bemühen der Politik, wichtige Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit klaren Gesetzesinitiativen zu unterstützen.“ Wer das Ehrenamt fördern oder den ländlichen Raum stärken wolle, müsse nicht die Verfassung ändern, sondern Geld in die Hand nehmen und konkrete Hilfestellung leisten. Leider wurden die Anträge der Grünen dazu in der letzten Legislatur samt und sonders abgelehnt.
Eine ausführliche Stellungnahme der Grünen Landtagsfraktion, verfaßt von der Landtags-Vizepräsidentin Christine Stahl, findet sich hier.