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Wahl-Be­nach­rich­ti­gungs­kar­ten wer­den ver­schickt

Land­tags- und Be­zirks­wahl so­wie Bürg­er­ent­scheid am 14. Ok­to­ber ste­hen be­vor

01.09.18 –

Land­tags- und Be­zirks­wahl so­wie Bürg­er­ent­scheid am 14. Ok­to­ber ste­hen be­vor

Am Sonntag, 14. Oktober, findet neben der Landtags- und Bezirkswahl in der Stadt Landshut zusätzlich der Bürgerentscheid „Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft“ statt. Die Wahlberechtigten der Stadt Landshut erhalten ab 5. September – bis spätestens 22. September – die Wahlbenachrichtigungskarten per Post zugeschickt. In den Wahlbenachrichtigungen sind der Wahlbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten am Wahltag, 14. Oktober, abstimmen können. Bitte beachten: Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid erfolgt separat ab dem 12. September – ebenfalls im Zeitraum bis spätestens 22. September. Am Wahltag sind insgesamt 60 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Anzahl der Wahlberechtigten in der Stadt Landshut: Bei der Landtags- und Bezirkswahl sind es circa 49 300 Bürger (mit deutscher Staatsangehörigkeit) und beim Bürgerentscheid circa 54 800 Landshuter (Unionsbürger).

Mit der Wahlbenachrichtigung können auch Briefwahlunterlagen mit Wahlschein angefordert werden. Wer per Briefwahl wählen will, muss dies bis Freitag, 12. Oktober, 15 Uhr, im Wahlamt im Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (Zugang Seiteneingang, ein zusätzlicher barrierefreier Zugang ist ebenfalls vorhanden) beantragen. Bis Mittwoch, 10. Oktober, 16 Uhr, besteht – mit Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte – online auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de die Möglichkeit, die Unterlagen zu beantragen. Die Beantragung ist auch mittels QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist, möglich. Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen, wie bisher, mit dem Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auf dem Postweg beantragt werden.

Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Landshut, Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (Zugang Seiteneingang, ein zusätzlicher barrierefreier Zugang ist ebenfalls vorhanden) kann bei Bedarf auch dort der Wahlvorgang in einer Wahlkabine vollzogen werden; die Stimmzettel werden in verschlossenen Wahlbriefen in die Wahlurne gegeben. Öffnungszeiten des Wahlamts sind ab dem 10. September montags, dienstags und donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, am 12. Oktober, ist durchgehend von 7.30 bis 15 Uhr geöffnet.

(Landshuter Zeitung, 1.9.2018, Seite 29)

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