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16.03.16 –
Wenn jetzt das Bundesverkehrsministerium im heute vorgelegten Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes die B15neu unter „Vordringlicher Bedarf (VB) mit vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung (VB-E)“ einordnet, bedeutet das bei weitem noch keine Entscheidung für dieses Projekt. Vielmehr werden alle diejenigen, die ein ökologische, eine dem realen Verkehrsbedarf entsprechende und wirtschaftlich vernünftige Lösung für die Verkehrsproblematik im Landshuter Osten wollen, ihre Bedenken gegen die eingereichte Trasse deutlich machen. Es ist erschreckend, dass eine Verwaltung eine Trasse vorschlägt, die weder ökologisch noch ökonomisch vernünftig ist. Zumindest das Desaster um die ungeplanten Kostenerhöhungen des Autobahnkreuzes der B15neu mit der A92 hätten doch ein Warnsignal sein müssen, ganz zu schweigen vom immensen Flächenverbrauch bei der Querung des Isartals, der Isarhangleite und im weiteren Verlauf der Straße. Da selbst die Einordnung der B15neu unter „Vordringlicher Bedarf (VB) mit
vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E)“ nicht bedeutet, dass sofort mit der Planung und dem Bau begonnen wird, müssen auch nach wie vor umgehend umsetzbare Entlastungen im Landshuter Osten geplant werden. Alle Verkehre, vor allem Fahrradverbindungen und innovative Konzepte des ÖPNV müssen geprüft werden, ob damit Entlastungen erreicht werden können. Und die Landesregierung ist gefordert mit der Einführung einer LKW-Maut auf der B299 und der B15 endlich auch den LKW Durchgangsverkehr zu verringern. Das kann sofort umgesetzt werden!
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