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09.10.20 –
Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und sie wird weiterhin zunehmen. Davon ist der Landtagsabgeordnete Dr. Markus Büchler überzeugt.
Bei einer Veranstaltung der Stadtgrünen erläuterte er verschiedene Perspektiven einer nachhaltigen, umweltfreundlichen Mobilität. Bisher war die Antwort auf steigende Verkehrszahlen der Bau neuer oder die Erweiterung bestehender Straßen und die Schaffung weiterer Parkplätze zu Lasten von Naturräumen, zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs und zu Lasten anderen Nutzungen wie Freizeitangebote.
„Doch die Menschen sind zunehmend nicht mehr bereit, noch mehr Straßen und Parkplätze hinzunehmen“, so Büchler „und in den Städten fehlt schlicht der Platz“. Der Verkehr verursacht rund 20% der CO2-Emissionen in Deutschland, Tendenz steigend. Ein schneller Umstieg auf E-Mobilität kann helfen, den CO2-Ausstoß zu senken. „Doch um eine Verkehrswende einzuleiten, müssen sich zwei Dinge grundlegend ändern: die Ausrichtung der Verkehrspolitik und die Straßenverkehrsordnung“, betont Büchler.
Bisher war die Verkehrspolitik fast ausschließlich auf das Auto zugeschnitten. Die Bahn wurde sträflich vernachlässigt. Schienennetz und technischer Standard müssen ausgebaut bzw. modernisiert werden. So kann sie zum Rückgrat eines modernen ÖPNV werden. „Landshut geht gerade den ersten Schritt zu einem LAVV, das ist gut, aber nicht ausreichend, es braucht einen niederbayerischen Verkehrsverbund“, so Büchler „und ganz Bayern in jedem Regierungsbezirk einen flächendeckenden Verkehrsverbund. Mit nur einem attraktiven Ticket für alle Verkehrsmittel, einem stündlichen Bustakt in ganz Bayern. In einer App sind alle Abfahrtzeiten und alle Verbindungen gebündelt und am Zielort kann ein Leihrad oder im ländlichen Raum ein Rufbus geordert werden.
Deutlich war Büchlers Kritik an der Straßenverkehrsordnung. Sie ist einseitig auf den Autoverkehr ausgerichtet und legt den Kommunen geradezu Handfesseln an. Selbst die Begrenzung auf Tempo 30 ist Kommunen nur in wenige Ausnahmefällen gestattet. Innovative Konzepte wie Begegnungszonen (shared space), die in einigen Nachbarländern erfolgreich eingeführt werden, sind laut StVO in Deutschland nicht zulässig. In einer Begegnungszone teilen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen den Straßenraum und zusätzlich sind weitere Nutzungen (z.B. Gastronomie) möglich. Das entspricht in Orts- und Stadtzentren viel mehr den Bedürfnissen von Bewohner*innen, Besucher*innen, Gastronomie und Einzelhandel als die einseitige Bevorzugung des fahrenden und des ruhenden Autoverkehrs. Derzeit bleibt Kommunen nur wenig Spielraum, um Platz zu schaffen. „Ein probates Mittel ist dabei ein modernes Parkraummanagement und der Ausbau einer guten und sicheren Infrastruktur für Radfahrende und Zufußgehende“, so der Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen. Nach der Bundestagswahl hoffen die Grünen, die StVO reformieren zu können, so dass die Bedürfnisse der Menschen stärker berücksichtigt werden.
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