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Necas bietet Merkel freiwillig Anhörungstermin Temelin 3+4 in Deutschland an

“Because we notice the pressure from a part of the Germany public on Your government” … “Weil wir den Druck eines Teils der deutschen Bevölkerung auf ihre Regierung registrieren“ bietet Tschechiens Regierungschef Necas Kanzlerin Merkel freiwillig Anhörungstermine zur UVP Temelin 3+4 in Deutschland an.

24.11.11 –

“Because we notice the pressure from a part of the Germany public on Your government” …

“Weil wir den Druck eines Teils der deutschen Bevölkerung auf ihre Regierung registrieren“ bietet Tschechiens Regierungschef Necas Kanzlerin Merkel freiwillig Anhörungstermine zur UVP Temelin 3+4 in Deutschland an.

Kreisrätin Brigitte Artmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Wunsiedel dazu: Dann waren wir doch erfolgreich mit unserem Besuch im AKW Temelin im September 2011. Unser Ziel war, wenigstens einen Anhörungstermin nach Deutschland zu holen. Auch unsere Kommunalresolutionen mit derselben Forderung, die im Kreistag Wunsiedel, in Passau und in vielen anderen deutschen Kommunen verabschiedet wurden, waren erfolgreich! Außerdem haben viele Leute bereits Busse über das Tschechische Umweltministerium für den Anhörungstermin in Tschechien angemeldet, auch das hat Druck erzeugt.

Die Grünen fordern nun für Bayern einen Anhörungstermin guterreichbar in Regensburg, eine Einwendungsfrist von MINDESTEN 8 Wochen und wenn der von Tschechien vorgelegte Bericht zur UVP Temelin 3+4 länger als 700 Seiten ist, dann mindestens 3 Monate Einwendungsfrist wie bei der laufenden Strategischen Umweltprüfung Atomprogramm Polen.

Brigitte Artmann findet es „ einfach peinlich für die deutsche und bayerische Regierung. CSU/CDU und FDP haben in den Parlamenten mehrmals abgelehnt wenigstens einen Anhörungstermin anzufragen. Und nun bekommen sie von Necas einen Anhörungstermin angeboten. Auf unseren Druck. Peinlich.“

Ein Anhörungstermin bei grenzübergreifenden atomrechtlichen Verfahren ist nach der Espoo eine „kann“-Bestimmung. Soll heißen, Deutschland fragt nett und Tschechien gewährt, so Artmann. Das haben wir bei unserem Besuch in Temelin getan und auch den nötigen Druck erzeugt. Nun werden wir die Frage nach der Atomaren Haftpflicht stellen.

Außerdem verstößt die in Deutschland praktizierte Informationspolitik von Ministerien zu Bevölkerung bei grenzübergreifenden atomrechtlichen Verfahren gegen den Antidiskriminierungsartikel der Aarhus Konvention Artikel 3 Absatz 9.

Es werden nur die Landkreise entlang der jeweils betroffenen Grenze aktiv informiert. Es müssen aber alle in Deutschland informiert werden. Das wird jetzt mit den deutschen Ministerien zu klären sein, so Artmann.

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