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24.09.14 –
Die Entscheidung war eindeutig. Mit 31:11 lehnte der Landshuter Stadtrat die Einleitung des Verfahrens zur Unterschutzstellung des Salzdorfer Tals ab. Vorausgegangen war eine hoch emotionale, zeitweise recht ruppige Diskussion. Das Gutachten der unteren Naturschutzbehörde hatte die Schutzwürdigkeit und die Schutzbedürftigkeit des Tales eindeutig festgestellt. Um die Diskussion zu versachlichen, hatte Stadträtin Hedwig Borgmann in einer Plenaranfrage nach den konkreten Auswirkungen eines Landschaftsschutzgebietes vor allem für die betroffenen Landwirte gefragt, doch in der Diskussion wurden wieder die alten, unhaltbaren Behauptungen von Regulierungswut und Enteignung aufgetischt. Dabei ist die Antwort auf die Plenaranfrage gerade in diesen Punkten eindeutig und klar. Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ist keine Form der Enteignung, wie gerne behauptet wird. Die Landwirtschaft wird in keiner Weise behindert oder eingeschränkt. Es gibt für die Landwirte weder bürokratischen Mehraufwand, noch verschärfte Auflagen oder zusätzliche Weisungen der EU. Sie können wie bisher wirtschaften, neue Betriebsstätten errichten und sind weiterhin nur an die allgemein gültigen Regelungen für die Landwirtschaft gebunden. Und unter Umständen kommen sie leichter an Fördergelder für freiwillige Maßhnahmen.
Doch die große Mehrheit von CSU/LM/JL-BFL/FW/SPD scherte sich wenig um Sachargumente, behauptete munter das Gegenteil und scheute auch nicht vor persönlichen Angriffen zurück. Gerade die Vertreter der Bürgerinitiative „Schützt das Salzdorfer Tal“ mussten sich einige grobe Anwürfe gefallen lassen. Stadtrat Steinberger sprach von „Mitläufern“ und unterstellte den Unterschreibern des Bürgerbegehrens, noch nicht einmal zu wissen, wo das Salzdorfer Tal liege.
Ein Landschaftsschutzgebiet würde dieses für Landshut so wichtige Naherholungsgebiet langfristig sichern. Doch..“ leider hat der Naturschutz im Landshuter Stadtrat keine Lobby“, wie Bürgermeister Dr. Thomas Keyßner am Ende der Debatte ernüchtert feststellte.
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