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23.01.14 –
„Der Bürgerhaushalt ist ein Instrument echter Bürgerbeteiligung. Er schafft Transparenz, fördert das Verständnis für die kommunalen Finanzen und stärkt die Demokratie“. Björn Láczay, Kandidat der Grünen plädierte beim ersten Landshuter Stadtgespräch für die Einführung eines Bürgerhaushaltes, so wie von der Grünen Stadtratsfraktion im Juni 2013 beantragt. Kommunen mit Bürgerhaushalt hätten durchwegs positive Erfahrungen - nicht nur in finanzieller Hinsicht - gemacht. „Die Bürger interessieren sich für die Finanzen; sie wollen mitreden.“ Damit das Konzept ein Erfolg werde, seien aber grundlegende Voraussetzungen zu schaffen. Der Bürgerhaushalt sei ein auf Dauer angelegter Prozess, ein fortlaufender Informationsaustausch zwischen Kommune und Bürgern. Die Kommune müsse eine breite Beteiligung ermöglichen, fortlaufend moderieren und die Vorschläge der Bürger in den Entscheidungen des Stadtrates berücksichtigen.
Láczay warnte vor überzogenen Erwartungen. “ Ein Bürgerhaushalt ist kein Allheilmittel für hochverschuldete Kommunen“.
Den Landshuter Haushalt hatte zuvor Fraktionsvorsitzende Sigi Hagl dargestellt. Hagl sparte nicht mit Kritik an der Landesregierung, die zunehmend Aufgaben an die Kommunen übertrage ohne entsprechende Finanzausstattung. So bliebe man bei den Personal- und Betriebskosten von Kindertagesstätten auf hohen Kosten sitzen. Die Stadt Landshut sei in einer derart prekären Lage, dass sie zwingend notwendige Sanierungen an den Schulen nicht durchführen könne. Stattdessen werde jetzt 'ertüchtigt', sprich: Fenster erneuert oder lecke Dächer geflickt und auf staatliche Zuschüsse verzichtet. "Durch das rigorose Spardiktat der Regierung von Niederbayern werden wir zu dieser teureren Lösung gezwungen. Hier wird auf Kosten unserer Kinder gespart", so Hagl. Sie forderte erneut den Weg in die Sonderneuverschuldung zur Sanierung der Schulgebäude.
Kürzungen freiwilliger Leistungen im sozialen Bereich lehnte sie ab. „Landshut hat ein strukturelles Problem, das nur durch eine bessere Ausstattung der Kommunen seitens der Landesregierung gelöst werden kann“.
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