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Grün gegen Gift: Schutz der VerbraucherInnen vor Weichmachern und glyphosathaltigen Herbiziden

In zwei Anträgen (Drucksachen 16/9688 und 16/9689) hat die Grüne Landtagsfraktion gefordert, Bayern etwas freier von giftiger Chemie zu machen. Weichmacher sind trotz ihrer gesundheitsgefährdenden und leicht flüchtigen Eigenschaften immer noch in vielen Produkten enthalten. Wir haben deshalb die Staatsregierung dazu aufgefordert, VerbraucherInnen besser über Alternativen zu informieren. Außerdem hat sich die verbraucherschutzpolitische Sprecherin Anne Franke gegen den Einsatz des hochgiftigen Totalherbizids Glyphosat eingesetzt, das zum Beispiel in „Round Up“ von Monsanto enthalten ist. Im Landtag schob Schwarz-Gelb die EU vor und die Notwendigkeit eines europaweiten Verbots, um selbst aktiv werden zu können. Bürokratie, wie sie im Buche steht... Im folgenden Beitrag wollen wir euch Hintergrundinformationen zu den beiden Giftstoffen geben und euch Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Zur Seite der Grünen Fraktion Bayern

23.11.11 –

In zwei Anträgen (Drucksachen 16/9688 und 16/9689) hat die Grüne Landtagsfraktion gefordert, Bayern etwas freier von giftiger Chemie zu machen. Weichmacher sind trotz ihrer gesundheitsgefährdenden und leicht flüchtigen Eigenschaften immer noch in vielen Produkten enthalten. Wir haben deshalb die Staatsregierung dazu aufgefordert, VerbraucherInnen besser über Alternativen zu informieren. Außerdem hat sich die verbraucherschutzpolitische Sprecherin Anne Franke gegen den Einsatz des hochgiftigen Totalherbizids Glyphosat eingesetzt, das zum Beispiel in „Round Up“ von Monsanto enthalten ist. Im Landtag schob Schwarz-Gelb die EU vor und die Notwendigkeit eines europaweiten Verbots, um selbst aktiv werden zu können. Bürokratie, wie sie im Buche steht... Im folgenden Beitrag wollen wir euch Hintergrundinformationen zu den beiden Giftstoffen geben und euch Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Hintergrund Weichmacher

Phthalate werden für die Herstellung von Weich-PVC verwendet und kommen in vielen Produkten vor, zum Beispiel in Bodenbelägen, Tapeten, kunststoffbeschichteten Verpackungsmaterialien, Lacken, Kunstleder, Anstrich- und Beschichtungsmitteln und Kosmetika, aber auch in Medizinprodukten und Arzneimitteln, wie in Infusionsschläuchen, Kapseln und Filmtabletten. Phthalate werden durch Kontakt mit Wasser oder Fett aus den Materialien herausgelöst oder sie gasen aus. Studien   des Umweltbundesamtes zeigten einen hohen Gehalt von Weichmachern im Hausstaub von Privathaushalten sowie in untersuchten Kindertagesstätten.

Laut dem Industrieverband „European Council for Plasticisers and Intermediates“ werden in Westeuropa jährlich etwa eine Million Tonnen Phthalate hergestellt. Besonders häufige und für die Umwelt und Gesundheit gefährliche Phthalate sind DEHP (Di(2-ethylhexyl)phthalat), DBP (Dibutylphthalat) und BBP (Benzylbutylphthalat). Sie haben hormonähnliche Eigenschaften und können schädliche Wirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit haben. Einige Phthalate sind seit 2007 zum Schutz der Gesundheit von Kindern als Weichmacher in Babyartikeln und Kinderspielzeug verboten. DEHP, DBP und BBP dürfen nicht in Zubereitungen für den privaten Endverbraucher, wie in Lacken und Farben sowie in kosmetischen Mitteln enthalten sein.

Die Phthalate und andere Weichmacher befinden sich aktuell im Zulassungsverfahren der Chemikalienrichtlichie REACH der EU. Wir müssen genau beobachten, ob die Weichmacher aufgrund ihrer giftigen Eigenschaften vom Markt verschwinden werden, oder ob sich die Ausnahmeanträge der Industrie durchsetzen.

Unser Vorschlag:

Wir wollten mit unserem Antrag erreichen, dass VerbraucherInnen besser über die gesundheitsschädlichen Weichmacher aufgeklärt werden. Dabei sollen auch Alternativprodukte vorgestellt werden. Dass bestimmte Symbole, wie etwa der „Blaue Engel“ als Zeichen für unbedenkliche Produkte stehen, muss ebenfalls in dem Rahmen kommuniziert werden. Gleichzeitig kann es unserer Ansicht nach auch nicht sein, dass im öffentlichen Auftragswesen Produkte mit gesundheitsgefährdenden Weichmachern benutzt werden. Wir haben deshalb gefordert, dass analog zum Verbot der Nutzung von Holz, das nicht aus nachhaltiger Forstwirtschaft kommt, auch ein Verbot der Nutzung von Produkten mit giftigen Phtalaten in die Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aufgenommen wird. CSU und FDP waren offensichtlich anderer Ansicht und haben diesen Antrag abgelehnt.

Hintergrund Glyphosat

Das am häufigsten eingesetzte Herbizid der Welt - Glyphosat - darf ohne die 2012 fällige Prüfung noch bis 2015 in Europa verkauft werden. Obwohl zahlreiche Untersuchungen die Giftigkeit für Menschen und Umwelt belegen, und das schon in geringsten Dosierungen. Durch den hohen Gifteinsatz treten beispielsweise in den Hauptanbaugebieten von Gensoja immer mehr Fehlgeburten und Missbildungen auf. Daneben werden Pflanzen gegen Glyphosat resistent, immer mehr "Super-Unkräuter" entstehen. Die Folge: Noch mehr Pflanzengifte.

Einige Kommunen in Bayern verwenden das Pflanzengift im kommunalen Gartenbau für die Unkrautvernichtung.  Die Gefahren von Glyphosat sollte jedoch unbedingt auch in der öffentlichen Verwaltung ernst genommen werden. Die Verwendung von glyphosathaltigen Pflanzengiften birgt enorme Risiken.

Doch auch auf „indirektem“ Weg kommt uns Glyphosat gefährlich nahe. Dass Glyphosat in die Sojabohnen und auch andere Hülsenfrüchte, wie Linsen und Bohnen gelangt, ist laut CVUA (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt) Stuttgart nachgewiesen. Nach Angaben des CVUA ist die Verfütterung von Erntegut, das mit Glyphosat behandelt wurde, und die Aufnahme des Stoffs durch die Tiere kritisch zu betrachten, da noch keine Informationen zum möglichen Übergang z.B. in die Milch vorliegen. Derzeit kann noch niemand wirklich sagen, ob Roundup durch Eier, Milch etc. auch auf unseren Tellern landet. Durch den Verzehr von Hülsenfrüchten aber nachweislich auf jeden Fall.

Unser Vorschlag:

Wie auch schon im Hinblick auf Weichmacher finden wir, dass die Staatsregierung die öffentliche Verwaltung in Bayern anzuweisen hat, keine glyphosathaltigen Pflanzengifte mehr zu verwenden und dies in den Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR) entsprechend festzuhalten. Auch hier knickten CSU und FDP ein und verweisen untätig auf die EU-Ebene.

Fazit

Mit CSU und FDP gibt es keinen VerbraucherInnenschutz! Anträge werden aus wirklich fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier die Nähe zu den Kozernen dem Wohl der BürgerInnen entgegensteht. Aber wir lassen nicht locker! Auch ihr vor Ort könnt in den kommunalen Parlamenten aktiv werden! Sorgt dafür, dass in euren Gemeinden und Städten weder Phthalate noch Glyphosat angewendet werden! Gleichzeitig arbeiten die Grünen auf Bundesebene daran, die Prüfung des giftigen Stoffes wieder auf 2012 vor zu verlegen, so dass das Pflanzengift nicht länger verkauft werden darf.

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Kategorie

Gesundheit | Pressemitteilung | Umwelt