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07.12.11 –
Die Finanzierung der parteinahen Stiftungen in Bayern unterliegt bisher keinerlei gesetzlicher Regelung. Vielmehr werden die Zahlen im normalen Haushaltsverfahren jeweils neu bestimmt. Dabei orientierte man sich bisher an vorhergegangenen Jahren - ohne echte Transparenz und nachvollziehbare Regelung. Dies wollen Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag mit einem Gesetzesentwurf zur Finanzierung parteinaher Stiftungen (Drs. 16/10459) ändern. Die Stiftungen sollen Planungssicherheit und die SteuerzahlerInnen Transparenz über die Höhe und die Verwendung der Mittel erhalten.
Dabei stützen sich die Grünen auf einen festen Verteilungsschlüssel, der sich aus einem Sockel von 100.000 Euro plus der Summe zusammensetzt, die sich jeweils aus dem Durchschnitt der letzten drei jeweiligen Landtagswahlergebnisse ermittelt. Die Gesamtsumme, die zur jährlichen Verteilung ansteht, beträgt 2,8 Mio. Euro. Auch dies ist der Durchschnitt der ausbezahlten Mittel der letzten fünf Jahre. Veränderungen an der Summe würden künftig nur noch über den Landtag mittels einer Gesetzesänderung möglich sein. Die Prüfung der Mittelverwendung soll künftig durch den Obersten Rechnungshof (ORH) möglich werden.
Mit diesem Gesetzentwurf betreten die Grünen Neuland, denn kein einziges Bundesland und auch nicht der Bund verfügen bisher über eine gesetzliche Regelung zur Stiftungsfinanzierung. Diesen Weg wollen wir nun beschreiten: offen, transparent und für alle planbar.
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