Ort: noch offen.
Am 21.3. passiert das neue Straßenverkehrsgesetz den Bundesrat. Dann können die Kommunen einfacher Tempo-30-Zonen einführen oder Bewohner-Parkzonen und Bus,- oder Fahrradspuren ausweisen. Das Gesetz ist aber kein Freibrief für die Kommunen. Was künftig geht und was nicht, erläutert Dr. Markus Büchler