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Sehr geehrte Damen und Herren,
der LAVV ist mit Hochdruck dabei, das Deutschlandticket (49 €-Ticket) einzuführen. Seit Montag, 3.4. gibt es bei uns das D-Ticket im Vorverkauf für jedermann. Beim LAVV ist das Abo mit der App "Dein Deutschlandticket" unseres Partners Mobility Inside erhältlich. Kundenvertragspartner ist die BOGESTRA. Es ist in den gängigen App-Stores verfügbar:
App-Store: https://apps.apple.com/de/app/dein-deutschlandticket/id6444313428
Google Play: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.mobilityinside.Deutschlandticket&gl=DE
Sie finden den Zugang auch auf der Homepage des LAVV, Unterseite zu Deutschlandticket: https://www.lavv.info/seite/584394/deutschlandticket.html
Für die Sammelbestellung für Schüler haben wir das System "Sandy" eingerichtet.
Zahlreiche Anfragen erreichen uns, weil viele Interessenten mit dem Handyticket ihre Schwierigkeiten haben. Das D-Ticket ist nur digital zu erwerben. Die Tarifbestimmungen haben nicht wir uns ausgedacht, sondern das Bundesministerium für DIGITALES und Verkehr gemeinsam mit den Länderverkehrsministerien. Die Vorgabe ist ein digitales, personengebundenes Monatsabo entweder per Handy oder per Chipkarte. Ich habe sehr früh erkannt, dass die Anforderung „digital“ gerade bei Schülern oder Senioren schwierig sein wird. Ich habe mich eingesetzt, habe mich aber nicht durchgesetzt. Wir müssen uns damit abfinden und das umsetzen, was uns vorgegeben ist.
Wir haben uns aus Kostengründen für das Handy-Ticketing entschieden. Wir können mit der App „Dein Deutschlandticket“ nicht nur das D-Ticket verkaufen sondern auch Fahrplanauskünfte geben. Insofern hat das Handy mehr Nutzen und ist für uns einfacher und kostengünstiger als eine Chipkarte. Wir nutzen die App „Dein Deutschlandticket“ des Dienstleisters Mobility Inside.
Nachdem aber viele mit dem Handyticket Fragen haben, lädt auf Anregung von Herrn Stadtrat Bernd Friedrich der LAVV zu einer öffentlichen Infoveranstaltung
Sie können gern kommen oder auch diese Einladung weitergeben. Sie müssen sich nicht anmelden. Wir werden dort genau erklären, wie Sie das Deutschlandticket kaufen und nutzen können. Wir werden alle Ihre Fragen beantworten. Aber wir können dort keine Grundsatzdiskussionen führen.
Wenn Sie unbedingt eine Plastikkarte wollen: die Stadtwerke Landshut wollen ein solches System im Sommer einführen. Übergangsweise können Sie es auch bei den Stadtwerken München MVG versuchen (im MVG-Kundenportal).
Wichtig: Der LAVV hat nicht die Absicht, einen bestehenden Vertriebsweg oder einen bestehenden Tarif abzuschaffen. Sie können auch künftig wie bisher in den Bus einsteigen und Ihre gewohnten Tickets beim Busfahrer kaufen oder Ihr Abo behalten. Für Sie ändert sich dann nichts, Sie werden nicht eingeschränkt. Aber durch das D-Ticket haben Sie eine neue Möglichkeit, die Sie nutzen können oder auch nicht. Das entscheiden Sie ganz alleine. Wir machen Ihnen nur ein Angebot.
Wenn Sie mit dem Tarif oder den Anforderungen z.B. „digital“ und „Handy-Ticket“ nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an Herrn Bundesminister Dr. Volker Wissing MdB, unter folgender Mailadresse: buergerinfo@. Oder Sie rufen an unter der Telefonnummer 030-18 300-3060 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 - 12:00 Uhr. bmdv.bund.de
Mit freundlichen Grüßen
Ch. Häusler
Dr. Christoph Häusler
Geschäftsleiter
Zweckverband Landshuter Verkehrsverbund (LAVV)
Geschäftsstelle
Christoph-Dorner-Straße 9
84028 Landshut
Tel: 0871/205490-60
E-Mail: Christoph.Haeusler@ lavv.info
Internet: http://www.lavv.info
Link zur offiziellen Seite des Bezirks Niederbayern
Dort dann in der Rubrik "Sitzungen" in der rechten Spalte.
Alle GRÜNEN Veranstaltungen sind grundsätzlich für jedermann oder -frau frei zugänglich. Seltene Ausnahmen werden entsprechend kenntlich gemacht.
Die Veranstalter behalten sich jedoch grundsätzlich vor, von Ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu den Veranstaltungen zu verwehren oder von diesen auszuschließen.
Bei Veranstaltungen anderer Organisatoren / Organisationen liegt es im Ermessen des jeweiligen Veranstalters.