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Der 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, dieses Jahr unter dem Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“.
Auch Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention sind wir von einer Gleichstellung weit entfernt. Mit „Bayern barrierefrei“ versprach Horst Seehofer 2013 vollmundig Bayern bis 2023 „komplett barrierefrei“ zu gestalten. Doch davon sind wir im Jahr 2023 weit entfernt: Selbst Zugänge zu Schulen, Kultureinrichtungen und sogar öffentlichen Einrichtungen sind immer noch nicht flächendeckend barrierefrei. Vom vollmundig versprochenen barrierefreien ÖPNV ganz zu schweigen.
Wir GRÜNE wollen das ändern: mit einem Sonderinvestitionsprogramm und unter Einbezug von Menschen mit Behinderung als Expert*innen in eigener Sache. Grundsätzlich müssen Menschen mit Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nutzen können und Läden, Arztpraxen, Freizeit- und Kultureinrichtungen selbstständig erreichen.
Bayern ist Schlusslicht beim bundesweiten Ranking bzgl. barrierefreier Wohnraum. Ohne barrierefreie Wohnmöglichkeiten vor Ort müssen Menschen mit Behinderung vom Land in die Stadt ziehen (da ist der Anteil barrierefreier Wohnungen höher) oder eben doch in einer Einrichtung wohnen. Wir GRÜNE fordern mehr barrierefreien Wohnraum, damit Menschen mit Behinderung frei wählen können, wo und wie sie leben wollen.
Inklusion ist ein Menschenrecht. Am heutigen Tag finden vielerorts Aktionen statt, mit denen Menschen mit Behinderung für ihr Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung eintreten. Kommt vorbei und tretet ebenfalls lautstark für dieses Menschenrecht ein.
Link zur offiziellen Seite des Bezirks Niederbayern
Dort dann in der Rubrik "Sitzungen" in der rechten Spalte.
Alle GRÜNEN Veranstaltungen sind grundsätzlich für jedermann oder -frau frei zugänglich. Seltene Ausnahmen werden entsprechend kenntlich gemacht.
Die Veranstalter behalten sich jedoch grundsätzlich vor, von Ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu den Veranstaltungen zu verwehren oder von diesen auszuschließen.
Bei Veranstaltungen anderer Organisatoren / Organisationen liegt es im Ermessen des jeweiligen Veranstalters.