10.04.13 –
Heute wurde im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im bayerischen Landtag die Petition von Rosi Steinberger und den niederbayerischen Grünen „Kein Bienengift im Maisanbau“ behandelt.
Inhalt der Petition war das Granulat „Santana“, das nach dem Willen der Petenten nicht mehr im Maisanbau eingesetzt werden soll. Santana gehört zur Gruppe der Neonikotinoide, die nachweislich bienengefährlich sind. In Deutschland ist dieses Mittel seit 2009 verboten, allerdings steht es den Bundesländern frei, Ausnahmegenehmigungen möglich zu machen. In Bayern wird nach dieser Praxis verfahren. So wurden 2012 mehr als 3000 Hektar Maisfläche mit diesem Mittel behandelt.
Zu Beginn der Anhörung berichtete ein Vertreter der Staatsregierung über die Sachlage. Auf europäischer Ebene gibt es die Empfehlung der Lebensmittelbehörde EFSA, diese bienengefährlichen Mittel nicht mehr bei Blühpflanzen einzusetzen. Auch wird ein Verbot des Granulats „Santana“ empfohlen. Leider konnten sich die Mitgliedsstaaten bisher auf keine gemeinsame Regelung einigen, Deutschland hatte sich bei der Abstimmung enthalten. Nun will die Kommission Anfang Juni entscheiden.
Nun hat eine deutsche Behörde in den vergangenen Tagen die Reißleine gezogen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, hat dem Konzern Bayer die Zulassung für das Mittel Santana für 2013 verweigert. Es soll auch keine Ausnahmegenehmigungen mehr geben. Damit entspricht das BVL genau dem Inhalt der Petition der niederbayerischen Grünen.
In der Diskussion der Parlamentarier spielte diese Rechtslage aber keine Rolle. Abgeordnete von CSU, FDP und Freien Wählern beharrten auf einer Beibehaltung der aktuellen Regelung. Die Interessen der Landwirte wurden ebenso ins Feld geführt wie der Umstand, dass in Hausgärten ebenfalls Insektizide angewendet würden. Welche Ansicht Minister Brunner zu dieser Problematik hat, konnte das Ministerium nicht beantworten, was viele Abgeordnete sehr befremdlich fanden. Schließlich werde bei der Agrarministerkonferenz, die zeitgleich in Berchtesgaden stattfindet, über diese Problematik verhandelt. „In jeder Bienenzeitschrift wird die Thematik fundierter und wissenschaftlicher geführt, als im Parlament“, kritisierte Maria Noichl von der SPD die mangelhaften Informationen aus dem Ministerium.
Die Petition wurde schließlich erwartungsgemäß gegen die Stimmen von Grünen und SPD abgelehnt.
„Ich fand es schon erstaunlich, wie weit sich die Diskussion der Abgeordneten von der aktuellen Rechtslage und dem Stand der Diskussion entfernt hat“, so Rosi Steinberger. „Ich finde es auch traurig, wenn der Bienenschutz in Bayern trotz erdrückender Erkenntnisse durch ein Bundesamt durchgesetzt werden muss.“ Weder die Diskussion noch die Entscheidung waren ein Ruhmesblatt für den bayerischen Landtag, am ehesten war es eine Darstellung für die Arroganz der Macht.
Ort: Grünes Büro, Regierungsplatzu 454, 84028 Landshut.
Unter dem Motto „Hin und her, hin und her, immer nur Park-Such-Verkehr“ skizziert der VCD Kreisverband Landshut die derzeitige Situation und stellt seine Gedanken zur Landshuter Innenstadt vor. Dabei sollen den Ideen zur Verkehrsberuhigung keine Grenzen gesetzt sein: von der Einbahnstraße, über eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit und Parkplätzen, höheren Parkgebühren, schattenspendende Bäume#…. und und und
Kommt gerne vorbei und bringt auch Ideen dazu mit.
Unser Ziel ist: Die Kultur der Reparatur wieder aufleben lassen Zur Reduzierung des Müllberges beitragen und dem Wegwerfwahn entgegenwirken Hilfe zur Selbsthilfe [...]
Ort: noch offen.
Am 21.3. passiert das neue Straßenverkehrsgesetz den Bundesrat. Dann können die Kommunen einfacher Tempo-30-Zonen einführen oder Bewohner-Parkzonen und Bus,- oder Fahrradspuren ausweisen. Das Gesetz ist aber kein Freibrief für die Kommunen. Was künftig geht und was nicht, erläutert Dr. Markus Büchler
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