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18.06.15 –
Nicht nachvollziehen kann die Grüne Fraktion die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg zum Bürgerbegehren Salzdorfer Tal.
Deutliche Aussagen finden sich in der Entscheidung eigentlich nur zur Frage, wer in einer Stadt n i c h t dafür zuständig ist, Landschaftsschutz zu realisieren:
Die Bürgerinnen und Bürger sollen für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes nicht zuständig sein, weil es sich hierbei um eine staatliche Aufgabe handelt. Aus dem gleichen Grund soll noch nicht einmal der Stadtrat zuständig sein, ja noch nicht einmal ein „Initiativrecht“ dafür haben: Dieser darf lediglich Pläne für künftige Landschaftsschutzgebiete aufstellen; ob die Pläne aber auch irgendwann realisiert werden, soll dann nicht mehr die eigene Angelegenheit des Stadtrats sein, sondern vielmehr staatliche Aufgabe, die der kreisfreien Stadt lediglich „zum Vollzug“ übertragen ist.
Viele Fragen bleiben offen:
- Wer ist denn dann eigentlich zuständig, die Landschaftsschutzplanung zu vollziehen?
- Wer darf es denn dann endlich mal in die Hand nehmen, den seit Jahrzehnten (im Salzdorfer Tal und anderswo) formulierten Planungswillen der Stadt Landshut in geltendes (Schutz)Recht zu gießen? Die Regierung von Niederbayern?
- Warum wendet das Gericht nicht die zu Tempo 30 entwickelten Grundsätze an, wo ja ebenfalls eigener und übertragener Wirkungskreis betroffen sind, und Bürgerbegehren dennoch ausdrücklich für zulässig gehalten wurden, mit zum Teil leicht abgeänderten Formulierungen?
Die grüne Fraktion sieht daher in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg eine kaum erträgliche Beschneidung des kommunalen Planungsrechtes und damit der kommunalen Selbstverwaltung überhaupt. Fraktionsvorsitzende Sigi Hagl:
„Wenn niemand zuständig ist, wird auch nichts vorangehen. Dem Naturschutz in Landshut droht weiterer Stillstand und damit Rückschritt.“ Denn konkret für das Salzdorfer Tal habe sich – nach eindeutigen Feststellungen von Naturschutzfachleuten – in den letzten Jahren die Artenvielfalt verringert. Sigi Hagl sieht auch eine Kehrtwende des Gerichts im Vergleich zu früheren bürgerbegehrensfreundlichen Entscheidungen: „Von einer ´wohlwollenden Auslegung´ ist wahrlich nicht mehr viel übrig geblieben. Wir können daher nur hoffen, dass sich über 3.000 Landshuter Bürger von dieser Entscheidung nicht entmutigen lassen und sich weiter für die Belange des Naturschutzes in ihrer Heimatstadt einsetzen werden!“
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