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20.01.12 –
Etikettenschwindel über die A93 endlich beenden
Es ist eine bewusste Irreführung der Bevölkerung, die Autobahn A93 mit der Bezeichnung B15neu zu versehen. Die sogenannte B15neu ist in Bezug auf alle wesentlichen Ausführungen wie Straßenquerschnitt und Anzahl der Anschlussstellen sowie ihre Funktion eine Autobahn. Es ist gerade auch im Zusammenhang mit der Debatte um die Informationspolitik des Bundespräsidenten Wulff und der Frage nach Vertrauen in die Aussagen von Politikern nicht hinzunehmen, wenn politisch Verantwortliche genauso wie Mitglieder von Verwaltungen den Versuch unternehmen, durch Intransparenz und Halbwahrheiten die Bevölkerung im Unklaren über die wirklichen Planungen zu lassen.
Die A93 wird in Essenbach dauerhaft enden
Die A93 wird in absehbarer Zeit bis Essenbach fertiggestellt. Ein Weiterbau nach Süden kann aus ökologischen, ökonomischen und Verkehrsplanerischen Gründen praktisch ausgeschlossen werden. Selbst die CSU stellt fest: "Und klar ist, dass eine B 15 neu nicht einfach irgendwo in der Landschaft enden kann. Ich plädiere für ein neues Raumordnungsverfahren zwischen der A 92 und der A 94. Wir brauchen eine neue ökologische Bestandsaufnahme für die gesamte Strecke und sollten nicht auf überholte Pläne aus den 80er Jahren zurückgreifen." (Erwin Huber im Sommerinterview mit der Landshuter Zeitung, 29.08.2011).
Landshut braucht eine Entlastung vom Nord-Süd Durchgangsverkehr.
Die beiden vom Durchgangsverkehr hauptsächlich genutzten Isarbrücken und die entsprechen-den Verkehrsknoten Kupfereck und Kasernenknoten werden durch den mit der Fertigstellung der A93 bis Essenbach zusätzlich belastet. Im Prinzip sind 2 Lösungen denkbar:
1. Entlastung durch Ableitung des Nord-Südverkehrs über die A92 und die existierende Isarbrücke der A92 zwischen Moosburg und Landshut.
2. 2-spurige Umgehungsstraße der B15/B299 als Bundesstraße
Landshut muss vom Bund Entlastung vom Durchgangsverkehr fordern
Es gibt keine schlüssigen und umsetzbaren Verkehrskonzepte in Landshut für einen weiteren Isarübergang. Den schon seit Jahrzehnten immer wieder geforderten stadtnahen Isarübergängen im Osten ("Osttangente") und Westen ("Westtangente, neuerdings mit dem neuen Etikett versehen "Erschließungsstraße West") liegen keine schlüssigen Verkehrskonzepte zu Grunde. Sicher würden bei Realisierung dieser "Tangenten" andere Umgehungen von Landshut zur Aufnahme des überregionalen Verkehrs obsolet werden. Die Stadt Landshut hätte endgültig die Belastungen (und vor allem auch die Kosten!) des überregionalen Verkehrs auf das Stadtgebiet und in die eigene Verantwortung geholt. Es dürfen ja nicht nur die Baukosten Berücksichtigung finden, vielmehr müssen auch die erheblichen Folgekosten (Straßenunterhaltung, -sanierung) kalkuliert werden, wie die von Landshut zu tragenden erheblichen Sanierungskosten für Brücken und den Josef-Deimer-Tunnel belegen. Dazu kommt, dass eine Unterstützung durch den Freistaat mehr als fraglich ist: die bereitgestellten Mittel aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für Niederbayern betrugen 2011 mit 16 Mio. Euro gerade einmal rund 10% der mit rund 156 Mio. Euro veranschlagten Projektkosten! (Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 31.12.2011 auf die schriftl. Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze vom 6.12.2011.) Aus diesen Gründen muss Landshut vom Bund eine Entlastung vom Durchgangsverkehr fordern.
Fazit
1. Die Verantwortung für den überregionalen Verkehr muss beim Bund bleiben. Dieser ist aufzufordern, endlich eine schlüssige Planung für den (überregionalen) Nord-Südverkehr im Großraum Landshut und den angrenzenden südlichen Landkreisen bis Rosenheim vorzulegen und diese umzusetzen.
2. Der Bund muss diese Lösung zeitgleich zur Fertigstellung der A93 bis zur A92 bei Essenbach umsetzen. Das macht in jedem Fall eine Ableitung über die A92 zumindest als Interimslösung erforderlich. Das schließt auch Durchgangsverbote für den Schwer-lastverkehr durch Landshut ein.
3. Der Anschluss der A93 an die A92 ist entsprechend auszubauen. Der Anschluss muss als Autobahndreieck und nicht als "halbes Kleeblatt" ausgeführt werden - alles andere wäre ein (teurer) Schildbürgerstreich!
4. Die Stadt Landshut muss die im Zusammenhang mit der eigenen und der Siedlungspolitik der umliegenden Kommunen zusammenhängenden Verkehrsbelastungen durch den Ziel- und Quellverkehr Landshut endlich mit einem umfassenden und mit den umliegenden Kommunen abgestimmten Verkehrskonzept begegnen. Dazu gehört ganz wesentlich die Zielsetzung, den Autoverkehr einzudämmen und andere Verkehrsträger zu fördern und auszubauen. Dies ist sowohl im Hinblick auf die Lebensqualität als auch die Kosten ein wichtiges Ziel, dass die Stadt bisher weder formuliert noch eine entsprechende Umsetzung geplant hat.
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